Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FSG Wildeshausen e.V. (Stand 01.08.2020)

§ 1 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt durch die Buchung eines Veranstaltungsangebotes. Er kommt zustande mit der

FSG Wildeshausen e.V.
Werner-Baumbach-Str. 10
49663 Cloppenburg

Registernummer VR190022 beim Registergericht Oldenburg.

Grundlage des Vertrags sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FSG Wildeshausen e.V., die mit einer Buchung rechtsverbindlich anerkannt werden.

§ 2 Vertragsabschluss, Ticketgültigkeit, Termin

Tickets und Gutscheine für Tandemsprünge oder AFF Minikurse sind ab Vertragsschluss zwei Jahre gültig und vollständig im Voraus zu bezahlen. Das gilt für den Erwerb im Internet und vor Ort. Tickets sind auf Dritte übertragbar, dürfen allerdings nicht zu gewerblichen Zwecken weiterverkauft werden. Sie sind nur in der Sprungsaison (gewöhnlich von April bis Oktober) einlösbar.

Eine Terminvereinbarung ist mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin erforderlich. Die FSG Wildeshausen e.V. bemüht sich, Wunschtermine einzuhalten, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch hierauf. In begründeten Fällen ist die FSG Wildeshausen e.V. berechtigt, einen vereinbarten Termin absagen, insbesondere wenn die Wetterlage keinen Flugbetrieb zulässt oder Piloten, Flugzeuge und Tandemmaster unvorhersehbar ausfallen. Regressansprüche oder weitergehende Schadensersatzansprüche gegen die FSG Wildeshausen e.V. bestehen in derlei Fällen nicht.

Die FSG Wildeshausen e.V. behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren und erheblichen Veränderungen in der Preiskalkulation, insbesondere von Steuersätzen, Besteuerungsgrundlagen, Versicherungsbeiträgen und Kraftstoffpreisen vom Vertrag zurückzutreten. Tritt eine solche Veränderung später als vier Monate nach Vertragsschluss ein, kann der Ticketinhaber die Leistung gegen eine angemessene Kostenbeteiligung beanspruchen.

§ 4 Video und Fotoaufnahmen

Bei Totalausfällen von Video-/Fotoaufzeichnungsgeräten während eines Sprungs werden die Kosten hierfür ersetzt. Ist verwertbares Material vorhanden, das der Ticketinhaber erhalten möchte, werden mindestens 50% der Kosten erstattet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Wiederholung der Video- oder Fotoaufnahmen. Alle Video- und Fotorechte bleiben beim Foto- oder Videomann und sind urheberrechtlich geschützt.

§ 5 Stornierung, Umbuchung, „no show“

Storniert oder bucht der Ticketinhaber die reservierte/gebuchte Leistung um, kommen nachfolgende Gebühren zustande: Vom Tag der Buchung bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin: 20% Prozent des Gesamtpreises. Wird die Leistung 6 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Termin storniert, wird der gesamte Preis fällig, bei einer Umbuchung werden 50% des Gesamtpreises fällig.

Wird ein verbindlich bestätigter Termin vom Ticketinhaber mangels Erscheinen nicht wahrgenommen („no show“), verfällt der Anspruch auf die Leistung bei voller Höhe des Kaufpreises.

Das gilt auch, wenn der Ticketinhaber nicht aus dem Flugzeug abspringt. In diesem Fall entfällt auch der Anspruch auf eventuell zusätzlich bestellte Leistungen, wie Video- und/oder Fotoaufnahmen, ohne Erstattung jeglicher Kosten.

Erfolgt eine Stornierung durch die FSG Wildeshausen e.V., wird der gezahlte Betrag erstattet. Auf Wunsch erfolgt eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin.

§ 6 Versicherungen

Die FSG Wildeshausen e.V. hat für die Sprungdurchführung und Ausbildung eine Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für eingesetzte Luftfahrzeuge zur Abdeckung von Drittschäden sowie eine Halterhaftpflicht- und Unfallversicherung für die eingesetzten Fallschirm- und Tandemsprungsysteme abgeschlossen.

Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollten sich die Teilnehmer beim Versicherer erkundigen, inwieweit der Luftsport eingeschlossen ist.

Im übrigen erklären die Teilnehmer ihre uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für die Durchführung eines Fallschirm-/Tandemsprungs.

§ 7 Haftung des Teilnehmers

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Sprungequipment haftet der Schadensverursacher. Teilnehmer können von der weiteren Ausbildung bzw. dem Sprungbetrieb ausgeschlossen werden, wenn die eigene Sicherheit oder die anderer gefährdet oder die Durchführung des Ausbildungsbetriebes nachhaltig gestört wird. Eine Kostenerstattung oder Rückzahlung erfolgt in diesem Fall nicht. Vielmehr verbleibt es bei den vertraglichen Zahlungsverpflichtungen des Teilnehmers in voller Höhe.

§ 8 Haftungsausschluss

Der Teilnehmer verzichtet auf alle Ansprüche gegenüber der die FSG Wildeshausen e.V. oder den sonstigen beteiligten Personen oder Institutionen, die an der Ausbildung bzw. dem Sprungbetrieb beteiligt sind und die er aus seiner Betätigung in der Luftfahrt, durch den Betrieb der Luftfahrtgeräte, durch Unfälle oder sonstige Nachteile erleidet. Dieser Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen (BGB §309, Ziffer 7a). Der Haftungsausschluss betrifft auch nicht die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen (ebenfalls BGB §309, Ziffer 7 b).

§ 9 Widerrufsbelehrung

Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, eMail) und durch Rücksendung der Tickets wiederrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, der an die FSG Wildeshausen e.V., Werner-Baumbach-Str. 10 in 49663 Cloppenburg, per eMail an [email protected] zu richten ist.

§ 10 salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung der gleichen wirtschaftlichen Ergebnisse vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Varrelbusch im August 2020